Sehr geehrte Damen und Herren,
als betroffene Partei nehmen wir Bezug auf das laufende Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75 „Steinebach – Wohnen am Quartiersplatz“. Im Sinne einer zukunftsorientierten, klimaresistenten und nachhaltigen Gemeindeentwicklung bitten wir darum, folgende fünf Kernpunkte verbindlich in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ergänzen:
1. Regenwasserspeicherung und -nutzung (Schwammstadt-Prinzip)
Um das Quartier gegen zunehmende Starkregenereignisse abzusichern und gleichzeitig wertvolles Trinkwasser zu schonen, sollte eine verbindliche Pflicht zur Errichtung von Regenwasser-Rückhalteanlagen (Zisternen) festgesetzt werden. Das gespeicherte Niederschlagswasser soll verpflichtend für die Bewässerung der privaten und öffentlichen Grünflächen, des Quartiersplatzes sowie idealerweise als Brauchwasser (z. B. für die Toilettenspülung) im Gebäude genutzt werden. Ergänzend ist die Maximierung unversiegelter, versickerungsfähiger Flächenbeläge vorzugeben.
2. Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität
Für eine zukunftsfähige Mobilitätswende reicht eine einfache Bereitstellung von Stellplätzen nicht aus. Es sollte festgesetzt werden, dass alle Tiefgaragenstellplätze sowie die oberirdischen Besucherparkplätze vollumfänglich mit der notwendigen Infrastruktur (Leitungsinfrastruktur, Leerrohre sowie ausreichende Netzanschlusskapazitäten) für den späteren oder sofortigen Einbau von Ladepunkten (Wallboxen) ausgestattet werden müssen. Dies stellt sicher, dass das geplante Mobilitätskonzept langfristig tragfähig bleibt.
3. Verwendung nachhaltiger und kreislauffähiger Baustoffe
Um den CO₂-Fußabdruck des neuen Quartiers bereits in der Entstehungsphase zu minimieren, sollten für die Tragwerke und Fassaden der vier geplanten Gebäude verbindliche Vorgaben zum nachhaltigen Bauen verankert werden. Hierzu zählt der vorrangige Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen (wie Holzbauweisen) oder die verpflichtende Verwendung von Recycling-Beton (R-Beton). Dies stärkt die regionale Vorbildfunktion der Gemeinde Wörthsee im Bereich des nachhaltigen Bauens.
4. Ortsnahe Kompensation des ermittelten Ausgleichbedarfs
Der nach BayKompV ermittelte Ausgleichsbedarf von 30.435 Wertpunkten sollte nach Möglichkeit nicht ausschließlich bilanziell über ein Ökokonto ausgeglichen werden. Stattdessen sollte geprüft werden, ob ein Teil des Ausgleichs ortsnah im Plangebiet umgesetzt werden kann. Insbesondere der Bereich des Cafés und des Vorplatzes eignet sich für zusätzliche Baumstandorte. Eine solche Lösung würde den Quartiersplatz ökologisch aufwerten, zur Verschattung beitragen und die Aufenthaltsqualität unmittelbar vor Ort verbessern.
5. Festsetzung klimaresilienter und standortgerechter Baum- und Gehölzarten
Angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden infolge des Klimawandels sollten klimaresiliente, standortgerechte Baum- und Gehölzarten verbindlich festgelegt werden.
Wir bitten Sie, diese Anregungen in der Abwägung zu berücksichtigen und uns über das Ergebnis der Prüfung eine kurze Mitteilung zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ortsverband GRÜNE Wörthsee
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