Der Gemeinderat beschließt, an den öffentlichen Badeplätzen geeignete Reinigungsmöglichkeiten für Wassersportgeräte (z. B. SUPs, Kajaks, Boote) einzurichten. Die Maßnahme soll spätestens vor Beginn der Saison (vor Ostern) abgeschlossen sein.
Antrag an den Gemeinderat